Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat zwei wissenschaftliche Gutachten veröffentlicht, die bestätigen, dass es keine neuen Gesetze zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung von Renten braucht.

Hintergrund

Einige Rentner hatten sich vor Gericht beschwert, weil sie glaubten, ihre Rente werde doppelt besteuert – also sowohl beim Einzahlen in die Rente als auch beim Auszahlen der Rente. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte diese Beschwerden aber zurückgewiesen und erstmals genau festgelegt, wie man eine doppelte Besteuerung berechnet. Dabei ging er davon aus, dass so eine Doppelbesteuerung in jedem einzelnen Fall vermieden werden muss.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm die Beschwerden nicht zur Entscheidung an. Es erklärte aber, dass die Vorgabe von 2002, wonach eine doppelte Besteuerung vermieden werden soll, nicht zwingend für jeden Einzelfall gilt. Der Gesetzgeber muss jedoch beachten, nicht ganze Rentnergruppen oder Jahrgänge systematisch zu benachteiligen.

Gutachten: Bestehende Regeln sind ausreichend

Nach diesen Gerichtsentscheidungen ließ das BMF zwei Gutachten von Experten (Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M. (Cornell) und Prof. Dr. Gregor Kirchhof, LL.M. (ND)) erstellen. Ziel war es dabei festzustellen, ob noch weitere gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen sind. Doch beide Experten kamen zu dem Schluss, dass die aktuellen Steuerregeln für Renten rechtlich in Ordnung sind.

Seit 2023 wurden einige Anpassungen gemacht, um die Besteuerung fairer zu gestalten. Zum Beispiel wurde die steuerliche Absetzbarkeit von Altersvorsorgebeiträgen verbessert, und der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt nun langsamer an. Die Gutachten bestätigen, dass diese Änderungen ausreichen, um das Steuersystem gerecht und praktikabel zu halten. Neue gesetzliche Maßnahmen sind daher nicht notwendig.

Kein Vorläufigkeitsvermerk mehr

Mit einer vorläufigen Festsetzung der Einkommensteuer wurden bisher Fälle zur Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung offengehalten. Das Finanzministerium Thüringen hat im Rahmen der Berichterstattung zu den beiden Gutachten darüber informiert, dass Einkommensteuerfestsetzungen im Hinblick auf die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Renten nicht mehr vorläufig erfolgen.