Die erste Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Corona Hilfen war die sogenannte „Soforthilfe“. Aus diesem Programm konnten Unternehmen deren Aufwendungen in den Monaten April bis Juni mangels entsprechender Einnahmen zu Liquiditätsengpässen führten – je nach Unternehmensgröße die sich nach der Anzahl der Beschäftigten gerichtet hat – Zuschüsse zwischen € 5.000,- und € 50.000,- erhalten. Unter bestimmten Umständen ist (zu viel erhaltene) Soforthilfe zurückzuerstatten. Hierzu hat die für unseren Bereich zuständige Bewilligungsbehörde, die Regierung von Schwaben nun eine wichtige Information verbreitet:
Aktuelle Informationen
Wer zu viel Soforthilfe erhalten hat, muss sie später wieder zurückzahlen. Dies gilt auch, wenn durch die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuschüssen aus verschiedenen Hilfsprogrammen eine Überkompensation eingetreten ist.
Zur Berechnung der Überkompensation führt der Bund aktuell Gespräche mit den Ländern.
Die Einzelheiten hierzu werden nach Abschluss der Gespräche publiziert.
Die Einzelheiten hierzu werden veröffentlicht, sobald die Ergebnisse dieser Gespräche vorliegen. Bis zu dieser Veröffentlichung ist die für den Fall einer Überkompensation festgelegte Verpflichtung zur Rückzahlung der Soforthilfe ausgesetzt.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig im Internet-Auftritt der Regierung von Schwaben und überprüfen Sie dann mit den hiernach zu beachtenden Kriterien selbständig nochmals die bereits vorgenommene Berechnung.
Auf unserer Homepage werden Sie dann auch die weiteren Informationen zum Vorgehen bei einer Rückzahlung (insbes. Kontoverbindung) finden.
Nach Veröffentlichung der endgültigen Kriterien, prüfen Sie bitte Ihren Liquiditätsengpass erneut und erstatten Sie lediglich den zu viel gewährten Betrag zurück. Ein Änderungsbescheid ergeht nicht.
Sollten Sie die Soforthilfe dennoch bereits jetzt (teilweise) zurückzahlen wollen, bitten wir Sie den Betrag unter Angabe des Verwendungszwecks „Rückzahlung Soforthilfe Corona – Regierung von Schwaben SR-129954“ auf das
Konto der Staatsoberkasse Bayern in Landshut bei der
Bayerischen Landesbank München
BIC: BYLADEMM
IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15
zu überweisen.
Eine Bestätigung zum Eingang des Überweisungsbetrages ist als Nachweis der Rückzahlung nicht erforderlich und dementsprechend regelmäßig nicht vorgesehen.
Stand: 15. September 2020