Ärzte und ihre Angehörigen haben wie jede natürliche Person die Möglichkeit, ihre Rechtsbeziehungen frei zu gestalten, was ihnen – auch steuerlich – Vorteile bieten kann. Besonders Verträge mit Angehörigen werden oft aus steuerlichen Gründen geschlossen. Diese dienen weniger dem wirtschaftlichen Austausch, sondern vielmehr dem Ziel, das Abzugsverbot privater Ausgaben zu umgehen und Einkünfte innerhalb der Familie zu verlagern, um Steuern zu sparen.

Im Gegensatz zu Verträgen zwischen Fremden bestehen bei Vereinbarungen unter Verwandten meist keine gegensätzlichen Interessen aufgrund eigener wirtschaftlicher Ziele.

Aufgrund der fehlenden Interessengegensätze und der persönlichen Nähe prüft das Finanzamt Verträge zwischen Angehörigen besonders genau. Es wird untersucht, ob die Vereinbarungen der Erwerbstätigkeit zuzuordnen sind oder ob es sich um private Zuwendungen handelt. Auch wird geprüft, ob die Ausgaben betriebliche Veranlassung haben oder ob es sich um nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung handelt.

Da Verträge mit Angehörigen innerhalb des geltenden Rechts eine legale Möglichkeit bieten, steuerliche Vorteile zu nutzen, unterliegen sie strengen Anforderungen, um steuerlich anerkannt zu werden.

Anforderungen an die Verträge mit Angehörigen

Damit Ihre Vereinbarungen steuerlich anerkannt werden, müssen die folgenden Grundsätze beachtet werden.

Rechtswirksamkeit

Verträge mit Angehörigen werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie zivilrechtlich wirksam geschlossen wurden. Insbesondere bei minderjährigen Kindern müssen die zivilrechtlichen Vorschriften beachtet werden. Werden diese nicht eingehalten, könnte dies als Indiz dafür gewertet werden, dass kein wirklicher Bindungswille besteht.

Vertragsinhalt und Fremdvergleich

Die Verpflichtungen des Vertrags müssen klar und eindeutig formuliert sein und einem Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet, dass die Vereinbarungen unter denselben Bedingungen auch mit fremden Dritten abgeschlossen worden wären.

Formvorschriften

Obwohl das Gesetz keine Formvorschriften vorgibt, sollten Verträge zwischen Angehörigen immer schriftlich festgehalten werden, um sie dem Finanzamt gegenüber belegen zu können.

Vertragsabschluss

Die Vereinbarungen müssen vor Beginn des Leistungsaustauschs getroffen worden sein.

Tatsächliche Umsetzung

Das Finanzamt prüft, ob die Vertragsinhalte während der gesamten Vertragsdauer wie vereinbart umgesetzt wurden. Verträge mit Angehörigen werden dahingehend überprüft, ob sie nur zum Schein oder vor allem zur Steuerersparnis geschlossen wurden.

Gesamtprüfung

Die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen Angehörigen hängt entscheidend davon ab, dass diese sowohl rechtlich wirksam geschlossen als auch nach dem zwischen Fremden Üblichen gestaltet und durchgeführt werden. Eine Gesamtschau der objektiven Gegebenheiten ist entscheidend. Kleinere Abweichungen vom Üblichen schließen nicht zwangsläufig die steuerliche Anerkennung aus.

Geltungsbereich: Angehörige als Vertragspartner

Wer steuerrechtlich als Angehöriger gilt, regelt die Abgabenordnung (§ 15 AO). Verträge können demnach geschlossen werden zwischen:

  • Ehegatten, Lebenspartnern und Verlobten
  • Kindern, Enkeln, Großeltern (Verwandte und Verschwägerte gerader Linie)
  • Geschwistern und Halbgeschwistern
  • Neffen und Nichten
  • Schwager und Schwägerin
  • Onkeln und Tanten

Nicht als nahe Angehörige gelten jedoch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

Typische Verträge zwischen Angehörigen

Zu den häufigsten Verträgen, die steuerlich optimierend genutzt werden, gehören Darlehensverträge, Arbeitsverträge und Mietverträge.

Darlehensverträge mit Angehörigen

Darlehensverträge verpflichten den Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag zur Verfügung zu stellen, während der Darlehensnehmer Zinsen zahlt und das Darlehen zurückzahlt.

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Der Darlehensvertrag muss zivilrechtlich wirksam geschlossen und tatsächlich wie vereinbart umgesetzt werden. Der Vertragsinhalt und die Durchführung müssen einem Fremdvergleich standhalten. Es wird empfohlen, den Vertrag schriftlich festzuhalten, um ihn steuerlich geltend machen zu können. Besondere Anforderungen gelten für Darlehensverträge mit Minderjährigen.

Arbeitsverträge mit Angehörigen

Ein Arzt kann als Arbeitgeber auch mit seinem Ehepartner oder anderen Angehörigen Arbeitsverträge abschließen. Diese Verträge werden jedoch nur unter strengen Bedingungen steuerlich anerkannt.

Formale Voraussetzungen

Der Arbeitsvertrag muss zivilrechtlich wirksam geschlossen und tatsächlich wie vereinbart umgesetzt werden. Die vertragliche Gestaltung muss einem Fremdvergleich standhalten. Auch wenn die Schriftform nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten.

Mietverträge mit Angehörigen

Mietverträge zwischen Angehörigen sind steuerlich anerkannt, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Der Vertrag sollte schriftlich festgehalten werden, um die vereinbarten Konditionen gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können. Insbesondere die tatsächliche Durchführung des Vertrags, wie die Mietzahlung und die Überlassung der Mietsache, müssen nachgewiesen werden.

Steuerliche Nicht-Anerkennung

Verträge zwischen Angehörigen werden steuerlich nicht anerkannt, wenn sie nicht den Anforderungen entsprechen, etwa wenn keine Mietzahlungen geleistet werden oder das Mietentgelt zu stark von der ortsüblichen Miete abweicht.