Die Übergabe oder Übernahme einer Praxis ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und fundierte Beratung erfordert. Ärztinnen und Ärzte, die ihre Praxis verkaufen oder eine Praxis übernehmen möchten, stehen vor wichtigen Entscheidungen, die weitreichende Konsequenzen für ihre berufliche und private Zukunft haben. Als spezialisierte Steuerberater im Gesundheitswesen unterstützen wir Sie bei allen Aspekten der Praxisnachfolge.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Wertermittlung Ihrer Praxis über die steuerliche Optimierung bis hin zur Vertragsgestaltung. Unsere Expertise im Gesundheitswesen und der langjährige Umgang mit Mandanten aus dem medizinischen Bereich ermöglichen es uns, Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zu bieten. Ob Verkauf, Übernahme oder Nachfolge: Mit unserer professionellen Beratung sorgen wir dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und Sie den Übergang reibungslos gestalten können. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, um eine erfolgreiche Zukunft für Ihre Praxis zu sichern.

Praxiskauf, niedergelassener Arzt, Existenzgründung 

Die Existenzgründung als niedergelassener Arzt beinhaltet mehrere steuerliche und administrative Aspekte, die beachtet werden müssen. Hier eine Übersicht:

Anmeldung und steuerliche Pflichten

  1. Meldung beim Finanzamt:
    • Die Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit muss innerhalb eines Monats beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
  2. Freier Beruf und Gewerbesteuer:
    • Ärzte gelten als Angehörige eines freien Berufs und sind daher grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit.
    • Achtung: Werden in der Praxis gewerbliche Tätigkeiten (z.B. Verkauf von Heilmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln) durchgeführt, könnten diese die freiberuflichen Einkünfte „infizieren“. In diesem Fall kann die gesamte Praxis gewerbesteuerpflichtig werden.
  3. Umsatzsteuer:
    • Ärzte sind für ihre ärztlichen Leistungen in der Regel von der Umsatzsteuer befreit und müssen auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen.
    • Diese Befreiung gilt jedoch nur für ärztliche Tätigkeiten, nicht für gewerbliche Tätigkeiten.
  4. Einkommensteuer:
    • Das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit muss versteuert werden.

Betriebsausgaben

Im täglichen Betrieb einer Arztpraxis fallen verschiedene Ausgaben an, die als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können und somit die Steuerlast mindern. Beispiele hierfür sind:

  • Arbeitskleidung: Kosten für spezielle Kleidung, die in der Praxis getragen wird.
  • Fortbildungen: Aufwendungen für berufliche Weiterbildungen und Schulungen.
  • Büroaufwendungen: Kosten für Büromaterialien, Schreibwaren, etc.
  • Einrichtung: Ausgaben für die Praxiseinrichtung, wie Möbel und medizinische Geräte.
  • Miet- oder Pachtkosten: Ausgaben für die Räumlichkeiten der Praxis.
  • Steuerberaterkosten: Die Kosten für einen Steuerberater, der sich um die steuerlichen Belange der Praxis kümmert, können ebenfalls vollständig als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Zusätzliche Hinweise

  • Es ist ratsam, die Trennung zwischen freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten klar zu dokumentieren und zu belegen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
  • Regelmäßige Konsultation eines Steuerberaters ist empfehlenswert, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und etwaige Risiken zu minimieren.

Durch die Beachtung dieser Aspekte können Sie als niedergelassener Arzt die steuerlichen Anforderungen effizient erfüllen und gleichzeitig von den verschiedenen Möglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast profitieren.

Frühzeitige Planung und steuerliche Überlegungen bei Praxisverkauf oder Übergabe an Praxisnachfolge

  1. Frühzeitige Planung:
    • Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung des Praxisverkaufs, um ausreichend Zeit für die Suche nach einem geeigneten Nachfolger und die Regelung aller notwendigen Formalitäten zu haben.
    • Eine frühzeitige Planung hilft auch, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und unvorhergesehene Steuerbelastungen zu vermeiden.
  2. Veräußerungsgewinn und Einkommensteuer:
    • Der Gewinn aus dem Verkauf der freiberuflichen Arztpraxis zählt zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit und ist somit einkommensteuerpflichtig.
    • Es ist wichtig, den Veräußerungsgewinn korrekt zu ermitteln und in der Steuererklärung anzugeben.

Steuerliche Vorteile für Ärzte über 55 Jahre

  1. Veräußerungsfreibetrag:
    • Ärzte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben oder dauerhaft berufsunfähig sind, können einen Veräußerungsfreibetrag von bis zu 45.000 Euro in Anspruch nehmen.
    • Dieser Freibetrag mindert den zu versteuernden Gewinn und kann somit die Steuerlast erheblich reduzieren.
  2. Halber Steuersatz:
    • Neben dem Freibetrag besteht die Möglichkeit, den Veräußerungsgewinn mit dem „halben“ Steuersatz zu versteuern, was zu einer weiteren Steuerentlastung führen kann.
    • Der halbe Steuersatz ist eine steuerliche Begünstigung, die speziell für den Fall der Betriebsaufgabe oder -veräußerung gilt und die Steuerprogression abmildert.

Übergabe an den Nachfolger

  1. Nachfolger finden:
    • Die Suche nach einem geeigneten Nachfolger sollte frühzeitig beginnen. Dies kann durch persönliche Netzwerke, Fachverbände oder spezialisierte Vermittlungsdienste erfolgen.
    • Ein schriftlicher Vertrag regelt die Details der Praxisübergabe, einschließlich Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und Übergabetermin.
  2. Übergangsphase:
    • Eine gut geplante Übergangsphase kann den Nachfolger einarbeiten und den Patientenstamm stabil halten.
    • Eine Übergabephase, in der der scheidende Arzt den Nachfolger einführt und unterstützt, kann die Kontinuität der Praxis gewährleisten.
  3. Bewertung der Praxis:
    • Eine professionelle Bewertung der Praxis ist entscheidend, um einen realistischen Verkaufspreis zu ermitteln.
    • Die Bewertung sollte Faktoren wie Umsatz, Gewinn, Patientenstamm, Lage und Ausstattung der Praxis berücksichtigen.

Weitere Empfehlungen

  • Beratung durch Experten: Die Unterstützung durch Steuerberater und Rechtsanwälte ist unerlässlich, um alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte korrekt zu regeln.
  • Dokumentation und Verträge: Alle Vereinbarungen sollten schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Zusammenfassung

Ein frühzeitig und gut geplanter Verkauf der Arztpraxis kann sowohl steuerliche Vorteile ausschöpfen als auch eine reibungslose Übergabe an den Nachfolger sicherstellen. Durch die Inanspruchnahme des Veräußerungsfreibetrags und des halben Steuersatzes können Ärzte ab 55 Jahren ihre Steuerlast erheblich mindern. Professionelle Beratung und eine klare vertragliche Regelung sind entscheidend für den Erfolg des Praxisverkaufs.