Wer Immobilien verschenken oder vererben will, der sollte überlegen, ob nicht jetzt der richtige Zeitpunkt dazu ist. Anders als bei Bargeld, Bankguthaben oder Aktien lässt sich der Wert von Immobilien nicht ohne weiteres bestimmen. Deshalb hat der Gesetzgeber im sogenannten Bewertungsgesetz Regeln bestimmt, mit denen Immobilien in standardisierten Verfahren pauschal bewertet werden, wenn das für die Besteuerung (im Rahmen von Erbschaften oder Schenkungen) notwendig ist. Durch das Drehen bestimmter „Stellschrauben“ wird damit gerechnet, dass die Werte, die für diesen Steuerberechnungen zugrunde gelegt werden, um 20 – 30 % gegenüber dem aktuellen Stand steigen können. Damit soll der Entwicklung am Immobilienmarkt Rechnung getragen werden, und Gerechtigkeit bei der Besteuerung herbeigeführt werden. Von der Neuregelung betroffen sind insbesondere Einfamilienhäuser und Mietwohngrundstücke.

Mandanten, die sich mit dem Gedanken tragen solche Immobilien in nächster Zeit auf die nächste Generation zu übertragen, sollten sich überlegen, ob sie diese Übertragung nicht noch im Jahr 2022 vollziehen wollen. Für Rückfragen stehen Ihnen Ihre Berater/-innen der HBplus Steuerberatung gerne zur Verfügung.

 

 

Stand: November 2022 (ph)