Mieterstrom als eigenständige Hauptleistung
Mieterstrom als eigenständige Hauptleistung
Das Finanzgericht (FG) Münster hat entschieden, dass die Lieferung von Strom an Mieter nicht als unselbstständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung zu betrachten ist. Stattdessen stellt sie eine eigenständige Hauptleistung dar. Daraus folgt, dass Vermieter, die in eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) investieren, den Vorsteuerabzug in vollem Umfang geltend machen können.
Hintergrund
Im konkreten Fall hatte ein Vermieter im Jahr 2018 eine […]