Kann eine fehlerhafte Rechnung rückwirkend korrigiert werden?
Eine rückwirkende Korrektur von Rechnungen ist nicht möglich, wenn sowohl die Zusammenfassenden Meldungen als auch die Rechnungen zunächst keine Hinweise auf ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft enthalten. Vielmehr gilt eine solche Rechnung als erstmalig ausgestellt.
Hintergrund
In den Jahren 2008 bis 2013 betrieb der Kläger einen Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen.
Die Maschinen wurden vom Kläger bei den Herstellern bestellt und von dort direkt an die […]