Die Erhöhung des Mindestlohns zum 1.10.2022 auf 12 EUR erfordert auch Anpassungen bei Mini- und Midijobs. Neben der bloßen Anhebung von Verdienstgrenzen gibt es auch neue Regelungen.
Dynamische Geringfügigkeitsgrenze
Künftig orientiert sich die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie wird dementsprechend mit Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 EUR pro Stunde auf 520 EUR monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet. (10 Stunden pro Woche zu je € 12 bedeutet bei 52 Wochen im Jahr = € 6.240,- Bezogen auf einen Monat errechnet sich der Betrag von € 520,-) Bitte beachten Sie, dass die Änderung des Mindestlohnes evtl. zwingend eine Anpassung Ihrer vertraglichen Regelungen mit den betroffenen Arbeitnehmern erfordert. Im Rahmen der gesetzlichen Anpassung des Mindestlohnes wurden auch noch folgende Änderungen vorgenommen, die ebenfalls Einfluss auf Ihre vertraglichen Regelungen haben könnten.
• Unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze
• Neue Höchstgrenze und Formeln für den Übergangsbereich
• Neue Beitragslastverteilung im Übergangsbereich
• Bestandschutzregelungen für Alt-Midijobber bis 520 EUR
Bitte sprechen Sie zu diesen Änderungen und den hierzu notwendigen Anpassungen frühzeitig die für Sie zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus unserem Lohnbereich an.
Stand: August 2022 (ph)