Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat angesichts der andauernden coronabedingten Belastungen angekündigt, die Stundungsmöglichkeiten fälliger Steuerzahlungen weiter zu verlängern. Zinslose Stundung könnte danach bis zum 30.9.2021 gewährt werden.
Steuerstundungsmöglichkeiten waren zuletzt ein erprobtes Mittel, um von der Coronakrise gebeutelte Unternehmen in ihrer Liquiditätsnot zu entlasten.
Die Finanzverwaltung veröffentlichte Ende letzten Jahres bereits ein entsprechendes BMF-Schreiben. Danach gelten für nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffene Steuerpflichtige besondere Stundungsregelungen (vgl. BMF-Schreiben vom 22.12.2020). Steuerpflichtige können seither bis zum 31.3.2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis dato fälligen Steuern stellen. Die Stundungen sollen gemäß den bisherigen Vorgaben längstens bis zum 30.6.2021 gewährt werden.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat am 16.3.2021 angekündigt, diese Fristen zu verlängern. Anträge auf Stundung könnten dann bis zum 30.6.2021 gestellt und zinslose Stundung bis zum 30.9.2021 gewährt werden (vgl. SZ v. 16.3.2021). Ein offizielles, aktualisiertes und mit den Ländern abgestimmtes BMF-Schreiben mit weiteren Einzelheiten dürfte in Kürze veröffentlicht werden.
Bitte beachten Sie, dass die – coronabedingt – im Jahr 2020 angepassten Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer zeitnah dahingehend überprüft werden müssen, ob sich die negativen Erwartungen im Zeitpunkt der Antragstellung letztendlich bestätigt haben. Dazu sollten sie aufgrund der Jahres-BWA und ergänzenden Daten wie Warenbestände oder halbfertige Arbeiten prüfen ob die Herabsetzung der Steuern aus aktueller Sicht zutreffend war. Wenn das Unternehmensergebnis sich aus heutiger Sicht besser darstellt als im Jahr 2020 erwartet, ist es dringend geboten die Vorauszahlungen mit uns zu besprechen. Aufgrund der Angaben des Steuerpflichtigen zu niedrig festgesetzte Vorauszahlungen können evtl. als Steuerverkürzung oder –hinterziehung gewertet werden.
Stand: 16. März 2021