Computerhardware und Software in 2021 unbegrenzt in voller Höhe absetzbar
Ein Beschluss der Bundesregierung und der Bundesländer vom 19.01.2021 sieht unter Ziff. 8. vor, dass „Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden können. Begünstigt sein dürften Computer, Laptops, Tablets und sämtliche Zubehörgeräte wie z.B. Drucker, Scanner, Bildschirme und die zum Betrieb erforderlichen Programme. Die Umsetzung soll „untergesetzlich […]