Meldepflichten nach dem Transparenzregister
Haben Sie schon vom „Transparenzregister“ gehört? Wenn ja, und wenn Sie für sich sagen können, dass Sie die diesbezüglichen Vorgaben des Gelwäschegesetzes (GWG) erfüllt haben, dann können Sie sich beruhigt zurücklehnen und/oder sich einem anderen Thema zuwenden.
Wenn Ihre Antwort auf die Eingangsfrage aber „Nein“ ist, und Sie in verantwortlicher Position einer „Vereinigung“ im Sinne des GWG sind, dann sollten Sie sich dringend mit diesem Thema […]