Steuerbefreiung bei PV-Anlagen ab 2023
Einkommensteuer
Vorgesehen ist eine neue Steuerbefreiung in § 3 Nr. 72 EStG. Diese Norm wird regeln, dass ab 2023 Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf, an oder in
- Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 kW (peak) und
- überwiegend zu Wohnzwecken genutzten sonstigen Gebäuden mit […]