Handwerkerleistungen: Keine Steuerermäßigung für freiwillige Vorauszahlungen

Ein Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen kommt bei Leistung einer Vorauszahlung nicht in Betracht, wenn diese im Veranlagungszeitraum vor Ausführung der Handwerkerleistungen erbracht wird.

 

Hintergrund

Im Jahr 2022 beauftragten die Kläger ein Unternehmen mit dem Austausch ihrer Heizungsanlage sowie Sanitärarbeiten. Diese Arbeiten wurden im Jahr 2023 durchgeführt. Die Kläger schlugen dem Handwerksbetrieb mit E-Mail vom 24.11.2022 vor, einen Teil von 2/3 der […]