Das Arztpraxis-Kassenbuch
Ob Ärzte und Zahnärzte verpflichtet sind, ein Kassenbuch zu führen, hängt von der Art der Gewinnermittlung ab. Als Freiberufler haben sie die Wahl zwischen der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) oder durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG).
Wird der Gewinn in der Praxis durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt (die Bilanz wird vom Steuerberater erstellt), besteht eine Buchführungspflicht, und damit […]