Aufnahme von Angehörigen: Sind Unterhaltsaufwendungen abziehbar?

Unterhaltsleistungen an Angehörige, die nicht unterhaltsberechtigt sind, können nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Dies gilt auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt der Angehörigen zu tragen.

Hintergrund

Die klagenden Eheleute nahmen im Jahr 2014 eine ukrainische Familie auf. Der Kläger hatte eine entsprechende Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG unterzeichnet, eine sog. Verpflichtung zur Erstattung der […]