Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung.
Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020.
Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden.
Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt sein.
Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen. Wer also noch keinen Antrag gestellt hat sollte sich umgehend mit uns in Verbindung setzen um zu prüfen, ob Überbrückungshilfe in Anspruch genommen werden kann. Bitte beachten Sie, dass wir einige Tage für die Bearbeitung benötigen!!!
Stand: 15. September 2020